Infos zur Fahrradprüfug: Unterschied zwischen den Versionen
Aus PIK8
Wirthi (Diskussion | Beiträge) |
Wirthi (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 22: | Zeile 22: | ||
{{Tag|Fahrrad}} | {{Tag|Fahrrad}} | ||
+ | |||
+ | {{Überarbeiten}} | ||
[[Kategorie:Verantwortungsbewusstes Leben in der Gemeinschaft]] | [[Kategorie:Verantwortungsbewusstes Leben in der Gemeinschaft]] | ||
[[Kategorie:Hintergrund]] | [[Kategorie:Hintergrund]] |
Aktuelle Version vom 15. Oktober 2015, 22:17 Uhr
Infos zur Fahrradprüfug ...
Beschreibung
In der Regel wird die Vorbereitung für diese Prüfung sowie die Prüfung selbst von den Pflichtschulen im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms abgehalten. Wichtiges und Voraussetzungen:
- Antrag des gesetzlichen Vertreters
- Zuständige Behörde: Die Bezirkshauptmannschaft.
- Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes
- Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
- Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften: Vor Erteilung der Bewilligung muss eine Prüfung abgelegt werden.
Quelle: http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1098374.html
Weblinks
- http://vs-online.eduhi.at/files/Fahrrad.doc
- http://www.lehrerweb.at/allg/u_relevantes/sicherheit/verkehrserziehung/html/Sicher_Radfahren_mit_10.htm
Diesem Artikel fehlt noch ein aussagekräftiges Foto. Wenn du der PIK8 ein Foto zur Verfügung stellen möchten, kannst du das unter Spezial:Hochladen auf den Server laden. Bitte beachte dabei jedoch die Urheberrechte und lade nur selber gemacht Fotos hoch! Weitere Informationen findest du unter Pik8:Fotos.
|
Autoren:
Dieser Artikel bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung. Wir sind mit dem aktuellen Inhalt nicht zufrieden - bitte schau in ein paar Tagen wieder vorbei, vielleicht haben wir diesen Artikel dann bereits verbessern können!
|