Infos zur Fahrradprüfug: Unterschied zwischen den Versionen

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* Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
- Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften: Vor Erteilung der Bewilligung muss eine Prüfung abgelegt werden.
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* Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften: Vor Erteilung der Bewilligung muss eine Prüfung abgelegt werden.
<p>(Quelle: <a href="http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1098374.html">Oeamtc</a>)</p><p><a href="http://vs-online.eduhi.at/files/Fahrrad.doc">Weitere Infos.</a>
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Aktuelle Version vom 15. Oktober 2015, 22:17 Uhr

Infos zur Fahrradprüfug ...

Beschreibung

In der Regel wird die Vorbereitung für diese Prüfung sowie die Prüfung selbst von den Pflichtschulen im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms abgehalten. Wichtiges und Voraussetzungen:

  • Antrag des gesetzlichen Vertreters
  • Zuständige Behörde: Die Bezirkshauptmannschaft.
  • Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes
  • Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
  • Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften: Vor Erteilung der Bewilligung muss eine Prüfung abgelegt werden.

Quelle: http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1098374.html

Weblinks

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