Infos zur Fahrradprüfug: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | * Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern | |
− | + | * Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften: Vor Erteilung der Bewilligung muss eine Prüfung abgelegt werden. | |
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Version vom 15. Oktober 2015, 22:16 Uhr
Infos zur Fahrradprüfug ...
Beschreibung
In der Regel wird die Vorbereitung für diese Prüfung sowie die Prüfung selbst von den Pflichtschulen im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms abgehalten. Wichtiges und Voraussetzungen:
- Antrag des gesetzlichen Vertreters
- Zuständige Behörde: Die Bezirkshauptmannschaft.
- Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes
- Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
- Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften: Vor Erteilung der Bewilligung muss eine Prüfung abgelegt werden.
Quelle: http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1098374.html
Weblinks
- http://vs-online.eduhi.at/files/Fahrrad.doc
- http://www.lehrerweb.at/allg/u_relevantes/sicherheit/verkehrserziehung/html/Sicher_Radfahren_mit_10.htm
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